Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt:

§ 1 Begriffsbestimmungen

a) „Unternehmen" bezeichnet die Princess Yachts Yachthandels GmbH, ihre Rechtsnachfolger und/oder Abtretungsempfänger.

b) „Auftragsbestätigung" bezeichnet das vom Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte Auftragsbestätigungsformular.

c) „Kunde" bezeichnet die in der Auftragsbestätigung genannte Geschäftseinheit oder Person.

 

§ 2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Alle Lieferverträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Unternehmens in Österreich. Für Verbraucher im Sinne des KSchG wird das KSchG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

§ 3 Preise

a) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den in der Auftragsbestätigung genannten Preis jederzeit anzupassen, sofern sich die tatsächlichen Kosten für Arbeit oder Material nach Vertragsschluss nachweislich erhöhen.

b) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

 

§ 4 Spezifikationen

Das Unternehmen liefert Waren und Dienstleistungen gemäß der Beschreibung und Spezifikation in der Auftragsbestätigung.

Ist in der Auftragsbestätigung keine vollständige Spezifikation enthalten, liefert das Unternehmen Waren und Dienstleistungen gemäß der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Spezifikation.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Spezifikationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung anzupassen, sofern dies technisch erforderlich ist und die wesentlichen Eigenschaften der Ware nicht beeinträchtigt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Waren und/oder Dienstleistungen allein aufgrund von unwesentlichen Abweichungen von der Spezifikation zurückzuweisen.

 

§ 5 Lieferung

a) Liefertermine werden nach bestem Wissen angegeben; das Unternehmen übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung des angegebenen Liefertermins.

b) Das Unternehmen haftet nicht für Folgen einer verspäteten Lieferung, es sei denn, die Verspätung ist auf sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.

c) Die Lieferung erfolgt an einem vom Unternehmen nach eigenem Ermessen bestimmten Standort in Österreich oder an einem schriftlich vereinbarten Übergabeort.

d) Nach Anzeige der Bereitstellung ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich am vereinbarten Abnahmeort zu übernehmen. Kommt der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach, gerät er in Annahmeverzug. Das Unternehmen ist in diesem Fall berechtigt, die anfallenden Lager- und Bereitstellungskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

e) Mit der Übernahme des Kaufgegenstandes am Abnahmeort gehen alle Risiken, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über.

f) Eigentum und Titel an gelieferten Waren verbleiben beim Unternehmen, bis der Nettokaufpreis vollständig und ohne Abzug bezahlt wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung verwahrt der Kunde alle Fahrzeuge, Waren, Ausrüstung und Zubehör treuhänderisch für das Unternehmen.

 

§ 6 Zahlung

a) Eine Anzahlung von 20 % des Auftragsbestätigungspreises ist vom Kunden bei Ausstellung der Auftragsbestätigung zu leisten. Der Kunde ist – außer mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Unternehmens – nicht berechtigt, eine Bestellung aus irgendeinem Grund zu stornieren. Die Anzahlung ist bei Stornierung durch den Kunden nicht rückerstattbar. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und des FAGG.

b) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Verzugszinsen zu verrechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§ 456 UGB), gegenüber Verbrauchern 4 % p.a. (§ 1000 ABGB).

c) Die Zahlung fälliger Beträge ist wesentliche Vertragspflicht. Das Unternehmen ist berechtigt, jeden Vertrag zu kündigen, wenn Beträge länger als 3 Kalendermonate unbezahlt bleiben. Das Unternehmen kann in diesem Fall die dem Vertrag zugeordneten Waren verwerten und den Erlös auf seine Kosten, Mindererlöse und Verluste anrechnen. Dies erfolgt unbeschadet weiterer Ansprüche des Unternehmens gegenüber dem Kunden.

 

§ 7 Gewährleistung

a) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt. Für gebrauchte Motorboote wird die Gewährleistungsfrist auch gegenüber Verbrauchern auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß verkürzt.

b) Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Kunde zunächst berechtigt, vom Unternehmen Verbesserung oder Austausch des mangelhaften Gegenstandes zu verlangen. Erst wenn eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich ist, unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, vom Unternehmen verweigert wird oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann der Kunde Preisminderung oder Wandlung des Vertrages fordern.

c) Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Bootes durch den Kunden hat dieser dem Unternehmen eine angemessene Abgeltung für die Nutzung des Bootes für den Zeitraum zwischen Übergabe und Wandlung zu leisten. Die Höhe der Nutzungsabgeltung richtet sich nach dem tatsächlichen Gebrauch und dem Wertverzehr des Bootes.

d) Vom Gewährleistungsanspruch ausgenommen sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung der Betriebsanleitung zurückzuführen sind.

e) Mängel sind dem Unternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden.

f) Die Garantiebedingungen entnimmt der Kunde den mit den übrigen Bootspapieren übergebenen Garantiebedingungen.

 

§ 8 Haftungsausschlüsse

a) Das Unternehmen gewährleistet nicht:

i) Eine bestimmte Geschwindigkeit oder sonstige Leistungsmerkmale eines Fahrzeugs;

ii) Dass ein Fahrzeug die Anforderungen einer bestimmten Wasserstraße, eines Hafens oder einer Zulassungsbehörde erfüllt;

iii) Ausrüstungsgegenstände, die vom Hersteller eigenständig gewährleistet werden;

iv) Fahrzeuge oder Ausrüstung, die nach der Übergabe ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens verändert wurden.

b) Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für Folgeschäden, die über die Kosten des Ersatzes eines mangelhaften Fahrzeugs, von Waren oder Ausrüstung hinausgehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 9 Umsatzsteuer

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Angebote zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt). Das Unternehmen verrechnet die Umsatzsteuer gemäß den jeweils geltenden österreichischen Steuervorschriften.

 

§ 10 Datenschutz

a) Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur automationsunterstützten Verarbeitung seiner in diesem Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten sowie der Daten seines Bootes durch das Unternehmen, durch den jeweiligen Importeur bzw. durch die Herstellerorganisation sowie gegebenenfalls beauftragte verbundene Unternehmen, Dienstleister und Vertragspartner. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der weiteren individuellen Betreuung, der Zusendung von Produktinformationen und Serviceangeboten sowie zur Markt- oder Meinungsforschung, insbesondere zu Kundenzufriedenheitsbefragungen rund um den Kaufgegenstand.

c) Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmungen zur Datenverarbeitung und -übermittlung oder zur elektronischen sowie telefonischen Kontaktierung jederzeit schriftlich gegenüber dem Unternehmen als verantwortlicher Stelle zu widerrufen.

d) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

 

§ 11 Mitteilungen

Mitteilungen gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden oder an den eingetragenen Firmensitz des Unternehmens gesendet werden.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

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